Noch bis 1977 waren Frauen in der Bundesrepublik auf die Erlaubnis ihres Ehemannes angewiesen, um arbeiten gehen zu dürfen. In der DDR hingegen hatten 90 % der erwerbsfähigen Frauen eine Anstellung. Besonders interessant dabei: Ostdeutsche Frauen arbeiteten in großen Zahlen in handwerklichen Berufen und anderen männerdominierten Branchen, darunter auch juristische Berufe. Im Jahr 1989 lag dort der Frauenanteil bei 40%, was die weltweite Spitzenposition war. Diese Besonderheit ist 35 Jahre nach der Vereinigung in Vergessenheit geraten, Juristinnen aus der DDR sind kaum bekannt.
Im Wintersemester 2025/26 haben sich Studierende der Gender Studies und der Rechtswissenschaften in einem Seminar von Louisa Hattendorff diesem komplexen und sensiblen Thema gewidmet. Wir haben uns den historischen und rechtlichen Kontext erarbeitet und uns vor diesem Hintergrund mit Biografien einzelner Juristinnen auseinandergesetzt. Ergebnisse unserer Arbeit sind noch bis zum 10. April 2026 in einer Ausstellung im Foyer der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin zu besichtigen. Die Texte können außerdem auf der Webseite des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien nachgelesen werden.
Warum Justitia in der DDR weiblich war
Die Entnazifizierung bot Frauen früh eine Chance, in das juristische Feld einzusteigen: große Teile der tätigen Richter und Staatsanwälte wurden in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR entlassen. Es mussten neue Fachkräfte her: In sog. Volksrichterschulen wurden Jurist*innen, darunter 25% Frauen, in mehrmonatigen Lehrgängen ausgebildet.
Bei Staatsgründung 1949 wurde der Grundsatz der Gleichberechtigung in der Verfassung der DDR verankert. Sozialpolitische Maßnahmen wie die Einrichtung von Kinderbetreuung ermöglichte es Frauen, außerhalb des Hauses zu arbeiten und eigenen Lohn zu verdienen. Doch aufgrund der patriarchalen Ausbeutung im Haushalt mussten Frauen oft „Doppelschichten“ schieben.
Die Feminisierung juristischer Berufe in der DDR war allerdings auch mit einer Abwertung des Rechts verbunden. Schließlich war die DDR kein moderner Rechtsstaat: Das Recht war der Parteipolitik untergeordnet und funktionierte nie unabhängig davon. Es gab keine Gewaltenteilung – und somit weder eine unabhängige gerichtliche Kontrolle noch unabhängige Richter*innen. Obwohl zahlreiche Frauen in juristischen Berufen arbeiteten, blieben sie in Führungspositionen unterrepräsentiert: Am Obersten Gericht lag der Frauenanteil bei 24,1%. War der jeweilige juristische Beruf schlechter bezahlt, staatsnäher oder sozial weniger angesehen, war der Frauenanteil tendenziell höher. An den Hochschulen bildeten Frauen zwar ein Drittel der Studierendenschaft, besetzten jedoch nur 5 % der Professuren, so beispielsweise Anita Grandke als Professorin im Familienrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die ungleiche deutsch-deutsche Vereinigung
Die anhaltende wirtschaftliche Krise der DDR und politische Repressionen, der Zerfall der Sowjetunion sowie die steigende Unzufriedenheit der Bevölkerung und schnell wachsende politische Bewegungen erhöhten den Druck auf das SED-Regime: Das Jahr 1989 war geprägt von den friedlichen Montagsdemonstrationen, massenhaften Ausreiseanträgen und schließlich der Grenzöffnung und dem Mauerfall.
Für viele ostdeutsche Frauen stellte das Ende der DDR einen Einschnitt dar: Schwangerschaftsabbrüche wurden illegalisiert. Viele Frauen verloren ihre Jobs und wurden in die finanzielle Abhängigkeit von ihren Ehemännern gedrängt. Die Berechnung ihrer Renten ließ das in der DDR bezahlte „Babyjahr“ außer Betracht.
Insgesamt hat die Zerschlagung und Eingliederung volkseigener Betriebe in die Marktwirtschaft durch die Treuhandanstalt und der Aufkauf von Land und Besitz durch Westdeutsche eine Ungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland geschaffen, die bis heute existiert.
Nach der Vereinigung wurde der Zentralistische Gerichtsaufbau dem Rechtssystem der Bundesrepublik angepasst: Die Überprüfung der fachlichen Fähigkeiten der Jurist*innen wurde auf Länderebene durchgeführt und es galt, eine dreijährige Probezeit zu bestehen. Es entstanden Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichte. Dadurch stieg die Anzahl der zu vergebenden juristischen Stellen: Obwohl es ausgebildete Juristinnen in Ostdeutschland gab, wurden dort juristische Positionen mit hauptsächlich westdeutschen Jurist*innen besetzt. Die Gehälter von westdeutschen Beamt*innen waren wegen der „Wessizulage“ oder auch – rassistisch konnotiert – „Buschzulage“ höher als die der Ostdeutschen.
Feministische Rechtsgeschichte als Ausblick für eine geschlechtergerechte Zukunft
Während die Zahlen von weiblichen Absolvent*innen in Jura so hoch wie nie sind, haben sich die strukturellen Benachteiligungen für Frauen auf dem juristischen Arbeitsmarkt kaum verändert: Die hohen Positionen sind noch immer zumeist von Männern besetzt. Ostdeutsche sind in den Positionseliten mit nur 2,7% der hohen juristischen Ämter kaum repräsentiert. Das Repräsentationsdefizit ostdeutscher Frauen ist jedoch besonders dramatisch: Ines Härtel ist die erste und bislang einzige ostdeutsche Frau, die als Richterin für das Bundesverfassungsgericht gewählt wurde.
Das kritische Erzählen und Erinnern der Lebensgeschichten DDR- und ostdeutscher Juristinnen trägt dazu bei, dass patriarchale Narrative herausgefordert und umgedeutet werden können. Dadurch kann die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit als komplexer und auch juristischer Prozess beleuchtet werden, der auf den Kämpfen und Widerständen von Frauen fußt. Somit kann feministische Rechtsgeschichte als Erkämpfung von Rechten für eine bessere Zukunft verstanden werden.
Lina Audehm war Teilnehmerin am Seminar „(Rechts-)Geschichte neu schreiben: Ausstellung zu Juristinnen in der DDR“. Sie ist gelernte Köchin und studiert Kulturwissenschaft und Gender Studies an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre Forschungsinteressen liegen in den gesellschaftlichen Produktionsbedingungen von Literatur, dem Literaturbetrieb im globalen Kapitalismus und der Herausbildung von Schriftsteller*innenverbänden im Kontext politischer Bewegungen